Das erstinstanzliche Urteil in einem Verfahren, dass deutschlandweit Bedeutung erlangen könnte, wurde gefällt. Beide Vereine bekommen null Punkte.
Was geschah
Am 26.05. sollte das Nachholspiel der Bezirksliga Leipzig zwischen dem Roten Stern Leipzig (RSL) und dem FSV Oschatz stattfinden. Dazu sollte es nicht kommen. Bereits im Vorfeld hatte der RSL angekündigt einen Spieler des FSV Oschatz den Zutritt zum Stadion zu verwehren. Dies wusste nicht nur der Gästeverein, sondern auch der Leipziger Fußballverband. Am besagten Tag wurde dem Spieler, gegen den eine Reihe von Hinweisen vorliegen, die den Verdacht erhärten lassen, dass es sich um eine Person mit rechtsradikalen Hintergrund handelt, der Zutritt mit Hinweis auf die Hausordnung (Antidiskriminierungsregel) verwehrt. Oschatz beschloss daraufhin Solidarität zu zeigen und nicht zum Spiel anzutreten. Was zumindest bemerkenswert ist.
Das Urteil
Das Sportgericht hat nunmehr geurteilt und beide Vereine werden bestraft. Der FSV Oschatz wird bestraft, da er nicht angetreten ist. Grundlage dafür ist §60 der Spielordnung des Leipziger Fußballverbandes, nach der nicht unterschieden wird warum ein Verein nicht antritt.
Dass der Rote Stern keine Punkte erhält hängt damit zusammen, dass das Gericht urteilte, mit dem Hinweis darauf dass die Berufungsinstanz die Sachlage anders bewerten könnte, dass zwar die Möglichkeit besteht Personen aus einem Stadion zu verbannen, von dem Wort Personen aber Spieler eines Vereins nicht erfasst sind. Dies heißt nichts anderes, dass Stadion- und Zutrittsverbote möglich sind aber eben nicht gegen Spieler. Dabei bleibt allerdings schleierhaft, wie das Gericht die einschränkende Auslegung des Wortes Personen herleitet.
Die Bedeutung
Die Bedeutung des Falles kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Zum ersten Mal hat ein Verein ernst gemacht und die vom DFB und UEFA geforderte Auseinandersetzung mit rechtem Gedankengut konsequent bis zu Ende geführt. Die Forderung gegen Diskriminierung und Rechtsradikalem Gedankengut vorzugehen ist dabei auch in der Spielordnung des Leipziger Fußballverbandes und der Stadionverbotsordnung enthalten.
Das man dabei möglicherweise auch über das Ziel hinausgeschossen ist, ist bei der Schwierigkeit des Falles unumgänglich und wirft eine grundsätzliche Frage auf: Wie ernst meinen es die Sportverbände bei der Auseinandersetzung mit Rechts und ab wann ist die Schwelle erreicht, dass Spieler ausgeschlossen werden können.
Dem RSL kommt dabei eine Vorreiterrolle Widerwillen zu. Regelmäßig ist der Verein, der sich gezielt gegen alle Arten der Diskriminierung wendet im Leipziger Umland den Angriffen von Menschenfeinden ausgesetzt. Sei es in Mügeln, Oschatz, Brandis, Schkeuditz oder Schildau. Dabei dürfte das Problem in ganz Deutschland vorhanden sein. Mit dem erstinstanzlichen Urteil hat das Gericht nunmehr deutlich gemacht, einen Ausschluss von Spieler und zwar egal wie Schwer die Vorwürfe sind kann es nicht geben.
Keine Trennung von Sport und Politik
Dabei geht es auch um die Frage inwieweit Sport und Politik voneinander zu trennen sind. Die Forderung dies zu tun und damit dem RSL zum Teil die Schuld an den Übergriffen zu geben, ist in vielen Foren zu lesen.
Dabei hat es diese Trennung nie gegeben. Sportveranstaltungen und insbesondere Fußballveranstaltungen sind immer auch Abbilder der gesellschaftlichen Verhältnisse.
Die Vereine tragen dabei auch eine Verantwortung über den Sport hinaus, sollen sie doch auch eintreten für Toleranz und ein friedliches Miteinander. Eben genau das, was der RSL macht, wenn er sich dezidiert gegen alle Auswüchse der Menschenfeindlichkeit wendet. Dafür wurde der Verein, was in der Debatte gern übersehen wird, bereits mehrfach ausgezeichnet.
Darüber hinaus sollte das Eintreten gegen Menschenfeindlichkeit in einer Demokratie selbstverständlich sein. Wer daher behauptet der Rote Stern sei an den Vorfällen zum Teil durch das offenkundige eintreten gegen Rechts zumindest als Provokateur mitverantwortlich, beweißt ein merkwürdiges demokratisches Verständnis und muss sich im Gegenzug den Vorwurf gefallen lassen, an der Verharmlosung eines nicht nur in Sachsen virulenten Problems der Menschenfeindlichkeit mitzuwirken.
Dies klärt freilich noch nicht die Frage, ob der RSL im Fall Oschatz tatsächlich berechtigt war, einen Spieler auszuschließen. Aber den Vorwurf Fehler gemacht zu haben, muss sich auch der Leipziger Fußballverband und einen Großteil der Vereine gefallen lassen, die gegen rechte Auswüchse nicht oder nicht entschieden genug vorgegangen sind.
In dem Sinne bleibt zu hoffen, dass die nunmehr angestoßene Diskussion offen und vor allem sachlich geführt wird um letztlich wieder einen sauberen Sport zu haben. Letztlich also ja zum Fußball, nein zur Menschenfeindlichkeit.
Posted via email from Jürgen Kasek